Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen zum Coronavirus!

HinweisSehr geehrte Besucher unserer Praxis

Aufgrund der aktuellen „Corona-Krise“ bitten wir Sie um Berücksichtigung folgender Empfehlungen:

 

 

 

 

Vor Betreten der Praxis:
Falls Sie grippeähnliche Infekt-Symptome plagen wie:

  • Fieber
  • Halsschmerzen
  • Husten
  • Atembeschwerden
  • Geschmacks- oder Geruchsstörungen
  • Magen-Darm Beschwerden

oder Sie Kontakt zu einem nachgewiesenen Corona-Fall hatten,

setzen Sie sich bitte vor Betreten der Praxis mit uns unter der Praxis-Telefonnummer 0911-30 38 09 in Verbindung!

Beim Betreten der Praxis:

  1. Mund-Nasenschutz (Maske, Schal, Tuch o.ä.)
  2. Hände am Händedesinfektionsautomaten desinfizieren.
  3. An der Anmeldung 1,5 m Abstand halten (Bodenmarkierung).
  4. Hustenhygiene beachten (in Taschentuch oder Ellenbeuge).

Beim Verlassen der Praxis:

Hände am Händedesinfektionsautomaten desinfizieren.

Was Sie sonst noch beachten sollten!

Maskenpflicht:

Ab Montag, den 27.4.2020 gilt auch in unserer Praxis die Maskenpflicht! Das bedeutet, jeder Besucher unserer Praxis wird gebeten, beim Betreten der Praxis einen Mund-Nasen Schutz (Maske, Schal, Tuch o.ä.) anzulegen.

Diese Maßnahme hilft, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, d.h. sie dient primär dem Schutz der Anderen und nicht dem eigenen Schutz.

Die wirksamsten Maßnahmen sind allerdings weiterhin die Abstandsregel (1,5 bis 2 m), das regelmäßige Waschen und gelegentliche Desinfizieren der Hände, das Vermeiden von direkten Kontakten, die Hustenhygiene, die regelmäßige Desinfektion von Kontaktgegenständen.

Krankenbesuche:

Im Rahmen der Kontaktvermeidung („Social Distancing“) können wir leider auch weiterhin keine regelmäßigen Hausbesuche bei unseren Patienten zu Hause und in Senioren- und Pflegeheimen durchführen.

Hausbesuche sind in dringenden Notfällen ausnahmsweise möglich. Besuche in Heimen dürfen nur von den, für jedes Heim behördlich eingeteilten „Heimärzten“ durchgeführt werden. Es besteht also leider weiterhin eine absolute Kontaktsperre für zu Hause und für Heime.

Telefonische Krankmeldung – Rolle rückwärts:

Nach den zuletzt widersprüchlichen Beschlüssen besteht nun weiterhin bis 4.5.2020 die Möglichkeit, bei leichten Infektsymptomen, ohne persönliche Vorstellung, telefonisch eine Krankschreibung für bis zu 1 Woche durch den Hausarzt zu erhalten. Die Krankmeldung kann dann auf diesen Weg noch  maximal um 1 Woche verlängert werden Unabhängig davon muss die Krankenversichertenkarte trotzdem im Laufe des Quartales in der ausstellenden Praxis eingelesen werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Damit haben Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Corona-Virus geleistet!

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